Allgemeine bedingungen

 

1)      Der Mietvertrag ist unterschrieben und eingescannt bis zum 14. Tag vor dem Mietbeginn an die angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

 

2)      Als Sicherheit wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € vereinbart, die vor dem Aufbau in bar zu bezahlen ist und nach Veranstaltungsende wieder ausgehändigt wird.

 

3)      Für Fahrtkosten zum Veranstaltungsort wird eine Entfernungs-Pauschale in Höhe von 0,30 € je gefahrenem Kilometer ab (76835) Gleisweiler erhoben.

 

4)      Zum Aufbau des Equipments ist mindestens eine ebene Fläche von 5 m Breite zur Verfügung zu stellen. Der Aufbau kann nur in einem geschlossenen und trockenen Raum vorgenommen werden. Des Weiteren muss eine funktionierende Steckdose (220 V) in der Nähe vorhanden sein.

 

5)      Die Mietzeit wird im Voraus mündlich vereinbart. Das Equipment wird ca. 2 Stunden vor Festbeginn aufgebaut.

 

6)      Der Auf – und Abbau wird allein vom Vermieter vorgenommen. Dabei muss der Mieter vor Ort sein.

 

7)      Der Abbau des Equipments wird in der Regel gleich nach Beendigung des Veranstaltungsprogramms erfolgen, spätestens um 4:00 Uhr am darauffolgenden Morgen. Sollte die Veranstaltung vor 4:00 Uhr des darauffolgenden Morgens beendet sein, kann dies über eine telefonische Benachrichtigung an den Vermieter erfolgen und der Abbau kann früher vorgenommen werden.

 

8)      Mit dem Abbau des Equipments ist die Miete beendet.

 

9)      Der Vermieter stellt das gemietete Equipment in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zur Verfügung.

 

10)   Nur der Mieter darf das Equipment benutzen. Eine Nutzung durch Dritte oder eine Verleihung an Dritte sind verboten.

 

11)   Das Verbringen des Equipments an einen anderen Ort, als auch das Verstellen des Equipments innerhalb des Veranstaltungsbereichs, sind verboten.

 

12)   Der Mieter hat mit dem Equipment sorgfältig umzugehen, sodass es keine bleibenden Schäden gibt. Des Weiteren hat der Mieter die Geräte vor Gefahren und schädlichen Einwirkungen Dritter zu schützen.

 

13)   Falls Schäden und Verluste, bzw. Diebstahl auftreten, ist der Vermieter sofort zu verständigen. Für Schäden und Verluste bzw. Diebstahl tritt der Mieter in Haftung.  

 

14)   Für sämtliche, während der Mietzeit von der Anlage ausgehenden Schäden, ist der Vermieter von der Haftung ausgeschlossen (Haftungsausschluss des Vermieters).

 

15)   Der Mieter trägt die volle Haftung für eventuell auftretende gesundheitliche Schäden.

 

16)   Die Geldübergabe findet vor dem Aufbau und in bar statt.

 

STAND: 21.04.2019